Sämtliche
Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen
Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw.
einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende
Objekt/Angebot. 1. Angebote: Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom
Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und
Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers Unsere Angebote sind ausschließlich für
den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche
Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe -auch
auszugsweise - an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der
Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt. 3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. 4. Weiteres Geschäft Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch
berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein
anderes zustande kommt -Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der
Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.- sofern der wirtschaftliche
Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche
gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter
ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt. 5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene
Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet,
uns dies unverzüglich –spätestens innerhalb von 3 Tagen - schriftlich
anzuzeigen. Unterläßt er diese Anzeige, ist er im Falle eines
Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung
der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund
unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns
benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist.
Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die
vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind
Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund
Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht
ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat.
Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden)
ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen
Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein
Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von
uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem
von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich
vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit
geschlossen wird. 7. Provisionssätze Die Proviosion betragen - soweit nicht anders ausgewiesen für die Vermietung von Wohnraum: 2,38 NKM inkl. MwSt.
für die Vermietung von Gewerberaum: 3 NKM zzgl. MwSt. bei Verkauf 3,57% vom Kaufpreis inkl. MwSt. auch bei Zwangsversteigerung 8. Vertragsverhandlungen und Abschluß
Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluß anwesend zu sein, ein Termin
ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch
auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der
Vertragsabschluß ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde
verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die
Vetragskonditionen Auskunft zu erteilen. 9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern Sie können uns schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei
mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich unsererseits keine
Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen
die schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Firma Immobilien Dany.
10. Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können
gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen
von Immobilien Dany oder deren Inhaberin abgeben.
Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen freien Mitarbeitern und unseren
Kunden getroffen werden, benötigen die schriftliche Zustimmung der
Geschäftsinhaberin. Andernfalls entsteht ein rechtsverbindlicher
Vertrag nur zwischen dem freien Mitarbeiter und der jeweiligen dritten
Person (Interessent/ Auftraggeber).
11. Gerichtsstand Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Ingolstadt. 12. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.